| Unternehmensgründung und geplante Anpassung der Insolvenzordnung |
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| Dienstag, 8. Februar 2011 | |
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Mit Einführung der aktuellen Insolvenzordnung im Jahr 1999 war es möglich auch mit geringen Kapital eine Firma zu gründen was dann auch folgte. Lt. Studien der DIW könnte im Insolvenzfall eine Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre (gegenwärtig sechs Jahre) die Selbständigkeit attraktiver machen. Das Insolvenzrecht und die Risiken einer Selbständigkeit sind bekannterweise eng verbunden. Die Insolvenz- ordnung wirkt wie eine staatliche Versicherung (Risikobegrenzung)- so weit so gut, die andere Seite wäre aber das durch die Restschuldbefreiung die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Die Kapitalgeber (Banken und…) werden dementsprechend höhere Kreditzinsen verlangen. Möglicherweise wird auch die Kreditvergabe erschwert! Die Studie der DIW fasst das so zusammen: „Der Versicherungseffekt überwiegt jedoch den Zinseffekt“.
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