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Donnerstag, 10. November 2011 |
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Seit dem 27.10.2011 hat der Bundestag ein neues Insolvenzrecht beschlossen welches nach Passieren des Bundesrates Anfang 2012 wirksam werden soll. Demnach gehört zu den wichtigsten Regelungen das künftig die Stärkung der Gläubiger bei der Insolvenzverwalterauswahl sowie die Straffung des Insolvenzplanverfahren eine vorrangige Rolle spielen. Ebenfalls wird eine Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung forciert. Befürwortet der Gläubigerausschuss die Eigenverantwortung ist das das Gericht daran gebunden. Neu ist auch das Forderungen von Gläubigern auch in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden können. Weiteres kann auch unter www.mfinso.de nachgelesen werden.
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