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Geändertes Insolvenzrecht ab 2012 |
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Sonntag, 13. März 2011 |
Mit den geplanten Änderungen, welche noch durch den Bundestages bestätigt werden müssen, soll der Sanierung von Unternehmen die sich in einer kritischen Phase befinden größerer Raum gegeben werden und damit letztendlich mehr Arbeitsplätze erhalten werden. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Verwalterauswahl: Er darf von Gläubigern oder Schuldner vorgeschlagen sein. Die Unabhängigkeit des Verwalters ist nicht mehr an strenge Regeln gebunden.
- Gläubigereinfluss: Ab Insolvenzantrag kann das Gericht schon einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellen. Ein Arbeitnehmervertreter gehört immer mit eingebunden.
- Insolvenzplan: Die Möglichkeiten, außerhalb der gängigen Insolvenzordnung, einer der Situation angebrachten Problemlösung werden verbessert. Anteilseigner können eingebunden werden. Die Fristen werden beschleunigt und Rechtsmittel sollen den Vorgang nicht unnötigerweise mehr verzögern.
- Eigenverwaltung: Die Zulassung der Eigenverwaltung wird unter Aufsicht eines Sachwalters erleichtert.
Weitere Informationen und Erklärungen sind in der einschlägigen Fachpresse nachzulesen.
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