| Änderung Insolvenzordnung geplant |
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| Montag, 23. August 2010 | |
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Lt. der Tageszeitung „Die Welt“ vom 23.08.2010 sollen künftig bei einer Firmeninsolvenz staatliche Gläubiger bevorzugt werden. Im konkreten Fall würden dann die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter vor allem anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen sich bedienen können. |
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